Die Bedingungen für das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen müssen, regelt die EG-Richtlinie 89/686/EWG vom 21.12.1989. Werden die Anforderungen der Richtlinie erfüllt, dann kann die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht und die Ware auf dem Europäischen Binnenmarkt angeboten werden.
In Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial, gegen das die Schutzkleidung schützen soll, erfolgt die Einstufung von PSA in 3 Kategorien:
Eine kurze Erläuterung zum Einsatz von Schutzkleidung und die Bedeutung der dazugehörigen Piktogramme haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Ausführliche Informationen enthalten unsere Benutzerinformationen, die unserer Schutzkleidung beiliegen.
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