Normen

Die Bedingungen für das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen müssen, regelt die EG-Richtlinie 89/686/EWG vom 21.12.1989. Werden die Anforderungen der Richtlinie erfüllt, dann kann die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht und die Ware auf dem Europäischen Binnenmarkt angeboten werden.

 

In Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial, gegen das die Schutzkleidung schützen

soll, erfolgt die Einstufung von PSA in 3 Kategorien:

 

      • Kategorie 1: Einfache PSA dient zum Schutz gegen geringfügige Risiken.
      • Kategorie 2: In die Kategorie 2 werden die PSA eingeordnet, die nicht eindeutig der Kategorie 1 oder 3 zugeordnet werden können.
      • Kategorie 3: Komplexe PSA soll gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen.

 

Eine kurze Erläuterung zum Einsatz von Schutzkleidung und die Bedeutung der dazugehörigen Piktogramme haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Ausführliche Informationen enthalten unsere Benutzerinformationen, die unserer Schutzkleidung beiliegen.